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Scotchlite™ Reflektierende Folie Serie 580E

Retroreflektierende, gegossene Folie, die insbesondere für attraktive Werbung mit Tag- und Nachtwirkung auf Fahrzeugen mit Festaufbauten eingesetzt werden kann /s. auch StVZO ³ 53, Abs. 4; zugelassen gemäß ECE 104).Retroreflektierende, gegossene Folie, die insbesondere für attraktive Werbung mit Tag- und Nachtwirkung auf Fahrzeugen mit Festaufbauten eingesetzt werden kann /s. auch StVZO ³ 53, Abs. 4; zugelassen gemäß ECE 104).
 
Art.Nr.:580E-10
Hersteller:3M
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Retroreflektierende Fahrzeug-Markierung und -Werbung. Lkw früher erkennen: Weniger Unfälle, sinkende Kosten. Etwa ein Drittel aller Lkw-Unfälle ereignet sich bei ungünstigen Witterungsbedingungen, Dämmerung und Dunkelheit. Zugleich haben diese Unfälle meist schwerere Folgen als Zusammenstöße bei Tageslicht. Wesentliche Ursache für deren hohe Zahl ist die schlechte Sichtbarkeit von Lkw und Lkw-Anhängern. Nachfolgende Fahrzeuge erkennen einen vorausfahrenden Lkw deshalb zu spät oder gar nicht und fahren seitlich bzw. von hinten auf.

Vermeiden lässt sich die Gefahr von Auffahrunfällen durch retrorefl ektierende Konturmarkierungen, die Lkw auch bei Dunkelheit sichtbar machen. Untersuchungen aus den USA belegen, dass sich die Unfallzahlen mithilfe retrorefl ektierender Markierungen um bis zu 29 Prozent verringern lassen. Vergleichende Untersuchungen der TU Darmstadt von Unfällen nicht markierter Lkw mit Unfällen von Lkw, die mit Konturmarkierungen versehen waren, ergeben eine Unfallrate von 30:1, d. h. auf 30 Unfälle von unmarkierten Fahrzeugen kommt nur einer mit einem markierten Lkw.

Gesetzliche Grundlagen: Commercial Graphics denkt immer innovativ weiter und schafft mit retroreflektierenden Folien auch Aufmerksamkeit bei Nacht. Immerhin verbringt der Mensch etwa sein halbes Leben in dieser Umgebung, genau 4.360 Stunden pro Jahr. Hier eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten für die Werbung, die wirklich anders ist: auf Fahrzeugen, die ihre Werbebotschaften jetzt rund um die Uhr vermitteln können.  3M ist derzeit das einzige Unternehmen, das für derartige Kennzeichnungen und Werbedesigns für Fahrzeuge gemäß StVZO zugelassene Folien anbietet, sowohl für Festaufbauten wie für Planen.  Mit der Regulierung der UN/ECE 104 – als Richtlinie für den Gebrauch von retroreflektierenden Konturmarkierungen – erhalten Sie erweiterte Möglichkeiten für den Einsatz retroreflektierender Folien auch als Werbegrafik oder im Corporate Design auf Ihren Fahrzeugen.

3M™ retroreflektierende Folien zeichnen sich durch ihre hohe Qualität aus und sind: 
- zugelassen nach $53 der StVZO.
- Ihr sichtbarer Werbeauftritt bei Tag und Nacht.
- Highlights auf rollenden Werbeflächen.
- ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor im Straßenverkehr.
- die einzigen Folien mit integriertem Zulassungszeichen, ohne Beeinträchtigung der Optik. 

Eine 2006 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Literaturanalyse und Befragung in 35 Ländern kommt zu dem Ergebnis, dass retrorefl ektierende Konturmarkierungen die Sichtbarkeit von Lkw auch aus weiter Entfernung deutlich erhöhen, die schnelle Identifi zierung eines vorausfahrenden Fahrzeugs als Lkw ermöglichen, ein Potenzial zur Vermeidung von Unfällen zwischen 40 und 97 Prozent schaffen.

In vielen Ländern weltweit ist die retroreflektierende Markierung von Lkw heute schon Vorschrift, im Nachbarland Italien seit 2006 sogar mit Nachrüstpflicht. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich – wie auch viele weitere Länder – verpfl ichtet, die internationalen Regelungen der UN ECE R 104 (Ausführung von retrorefl ektierenden Markierungen zur Verbesserung der Sichtbarkeit von schweren und langen Fahrzeugen und ihren Anhängern) und der UN ECE R 48, die u. a. die Anbringung von lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeugen regelt, anzuwenden.

Pflicht für neue Fahrzeuge: In Deutschland sind retrorefl ektierende Markierungen an LKW bereits seit Jahren zugelassen. Jetzt wird die Kenntlichmachung von Lkw mit retrorefl ektierenden Markierungen Pflicht. Je nach Zulassungsverfahren greifen für neue Typen von Nutzfahrzeugen (>7,5t, >2 m Breite, >6 m Länge) unterschiedliche Regelungen:

Bei Zulassung: nach der UN ECE Regelung Nr. 48* (internationales Recht) Pflicht mit Wirkung vom 10. Oktober 2007, nach der Richtlinie 2007/35/EG** (europäisches Recht) Pflicht mit Wirkung vom 10. Juli 2008.

Wie markieren?
Konturmarkierung
- Kennzeichnung der gesamten Fahrzeugformseitlich und hinten,
- Abstand der unteren Markierung vom Boden mindestens 250 mm und höchstens 1.500 mm,
- Abstand der Heckmarkierung zu den vorgeschriebenen Bremsleuchten mindestens 200 mm.
Teilmarkierung
- Kennzeichnung der gesamten Fahrzeuglänge und -breite unten sowie der oberen Ecken (zwei rechtwinklig zueinander angebrachte Linien von mindestens 250 mm Länge),
- bei Unterbrechungen Kennzeichnung von mindestens 80 Prozent der Länge und Breite,
- Abstand der unteren Markierung vom Boden mindestens 250 mm und höchstens 1.500 mm,
- Abstand der Heckmarkierung zu den vorgeschriebenen Bremsleuchten mindestens 200 mm.
Linienmarkierung
- Kennzeichnung der gesamten Fahrzeuglänge und -breite unten,
- bei Unterbrechungen Kennzeichnung von mindestens 80 Prozent der Länge und Breite,
- Abstand der Markierung vom Boden mindestens 250 mm und höchstens 1.500 mm (bis zu 2.100 mm, wenn technisch nicht anders möglich),
- Abstand der Heckmarkierung zu den vorgeschriebenen Bremsleuchten mindestens 200 mm.
 
 
 

 
 
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